In 10119, Berlin Mi., Torstraße 30, Ri. Mollstraße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 9 km/h überschritten. Gemessen wurden 39 km/h mit einem geschwindigkeitsmessgerät, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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