Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Fritz-Löffler-Straße, Höhe HNr. 12, aus Ri. Bayrische Straße, in Ri. Fritz-Löffler-Platz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed FM1 wurden 56 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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