Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Germering, Augsburger Straße, Höhe Tennisanlage begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 40 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät SpeedoPhot RADAR mit Frontfoto 56 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Germering übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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