Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, L 605, in Ri. Zentrum, Zus,: Hö. Auffahrt Pulverhausstraße mit 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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