Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13629, Berlin Sp., Nonnendammalle 62, Ri. Siemensdamm mit 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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