Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 78628, Rottweil, Schwenninger Straße, FR Tuttlinger Str. mit 14 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 44 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Rottweil übersandt.

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