Der Abstandsverstoß erfolgte in Butzbach, auf der BAB 5, km 455,600, FR Frankfurt. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h der erforderliche Abstand von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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