Am 24.07.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h den erforderlichen Abstand von 71,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 9, Nbg- München Ab. 920, km 1.636, nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,35 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.3  Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Bayrisches Polizeiverwaltungsamt Viechtach

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