Am 23.10.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Königslutter, BAB 2, km 140.5, RF Berlin  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS 3.2 3D (VKS select)

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG, § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Helmstedt

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