Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rieste, auf der BAB 1, bei Km 202,852, RF Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück
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