Am 02.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Solingen, auf der A 3, bei km 114,200, FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt. Beweismittel VKS-Messung und Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen

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