Bei einer Geschwindigkeit von 164 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 9, bei km 59,5 RF München Coswig nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Frontfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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