Am 14.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h der erforderliche Abstand von 46,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weinsberg, BAB 6, bei km 642,350, Fahrtrichtung MA-N nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12..6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.