Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Troisdorf, A 59, km 018,700, RF Bonn  bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h statt des nötigen Abstandes von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 18,50 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis erlies Bußgeldbescheid über 200,00 € mit 1 Monat Fahrverbot

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