Am 07.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Fernwald, auf der BAB 5, bei km 438,763, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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