Bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h wurde der erforderliche Abstand von 69,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt. Bußgeld: 360,00 €, erhöht wegen Voreintragung
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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