Am 03.06.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schnelldorf, auf der A7, Ri. Füssen/Reutte, Abschnitt 440, km 2.895 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsytem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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