In der Gemeinde Rade, auf der Rader Hochbrücke, A7, km 61,023, in Rtg. Norden wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 06.03.2016 um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 128 km/h mit Lasergerät , bei zulässigen 60km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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