Der Abstandsverstoß erfolgte in Penzing, auf der A 96, Ri. München, im Abschnitt 780, bei km 3,400. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h der erforderliche Abstand von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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