Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 2. Überholspur überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 114 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Foto, Piezomessung.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Verkehrsordnungwidrigkeitenverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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