Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der A 99, AK Süd, (A8), Abschnitt 240, km 1.838, Ri. Salzburg um 37 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 117 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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