Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 2. Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 62 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Piezomessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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