Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177.5. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 140 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 147 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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