Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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