Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand, von mehr als 50 m, auf einer Autobahn, zum vorausfahrenden Fahrzeug in Feuchtwangen,auf der A 7, Richtung Kassel, im Abschnitt 460, bei km 3.245, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 90 km/h, Abstand 34 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 0
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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