Der erforderliche Abstand wurde in Frasdorf, auf der Bundesautobahn A 8, München, AB 1160, im Bereich von km 3,84 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 22,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Foto festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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