Der Abstandsverstoß erfolgte in Offenberg, auf der Bundesautobahn A 3, Ri. Passau, im Abschnitt 1240, bei km 6,530. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h der erforderliche Abstand von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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