Der Abstandsverstoß erfolgte in Schnelldorf, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 440, km 2.895. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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