Der Abstandsverstoß erfolgte in Seebach, auf der Bundesautobahn A 3, Ri. Passau, im Abschnitt 1280,in Höhe km 5,510. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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