In 07613, Walpernhain, auf der A 9, Richtung München, bei km 167,5 wurde bei einer Geschwindigkeit von 216 km/h der erforderliche Abstand von 90,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug 33,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessverfahren, VKS festgestellt.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

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