Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174,739, auf der 1. Überholspur um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Piezomessung mit Foto 94 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

 

 

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