Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Suhl – Schweinfurt, AD Süd Harz, bei km 131-1129 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 110 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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