Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 17.05.2016 in der Gemarkung Lüneburg, FR Soltau/Uelzen, 84/8209, Abschnitt 765, Station 1,32, wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h und wurde mittels Messgerät: TraffiPhot S und Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Lüneburg übersandt.
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