Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 11.04.2016 in Groß-Gerau, A 67, km 15 (Baustellenbereich), Fahrtrichtung Frankfurt/Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 103 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h und wurde mittels Lasergerät und Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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