Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 121 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 sowie Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 41 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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