Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Marktoberdorf-Bertoldshofen, auf der B 472, im Abschnitt 220, bei km 0,8, Ri. Bertoldshofen um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing