Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2,894, Ri. Lindau die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 108 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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