Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stammham, auf der Bundesautobahn A 9, Richtung München, Abschnitt 880, km 5,750 um 42 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 162 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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