In Werneck, auf der A 70, Ri. Bayreuth, im Abschnitt 100, bei km 0,4 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
34 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 94 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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