Mit 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden, in Höhe km 170.760, 3. Überholspur außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Piezomessung mit Foto ergab 76 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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