Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 17.10.2015 wurde auf der BAB 13, km 57.63, zw. AS Duben u. AS Lübbenau, in FR Lübbenau um 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 154 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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