Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 117,2, Lastspur mit 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 133 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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