Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177.5 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 148 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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