Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 9, Hainspitz, München – Berlin, in Höhe km 178.0 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 150 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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