Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 30, bei km 1,630, AS 350, FR Mühlenbeck die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oberhavel übersandte Vordruck Anhörung

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