Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 99330, Gräfenroda, BAB 71, bei km 113,45, RF Frankfurt mit 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Video, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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