Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Börger, L 62, Spahnharrenstätter Straße, Höhe Nr. 24, FR Spahnharrenstätte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 77 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Zeugenfragebogen

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