Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gem. Negernbötel, BAB 21 / B 205,, AS Wahlstedt, FR Neumünster wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandt.

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