Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Regensburg, Weißenburgstr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 41 km/h festgestellt. Beweismittel: Radar-Messung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Regensburg übersandt.

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