Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterföhring, auf der A 99, Ri. AK Süd, A 8, Abschnitt 430, bei km 4,570 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto ergab 91 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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